Gut zu wissen

Mietrecht

 

Um den formellen Anforderungen zu genügen, hat die Kündigung des Vermieters auf dem amtlichen Formular zu erfolgen. Bezieht sich die Kündigung des Vermieters auf eine Familienwohnung, ist sie dem Mieter und seinem Ehegatten separat zuzustellen. Die separate Zustellung setzt voraus, dass zwei amtliche Kündigungsformulare in getrennten Couverts verschickt werden.

Im Gegensatz zum Vermieter braucht die Mieterschaft zur Kündigung kein amtliches Formular, ein einfacher Brief genügt.

Aus beweistechnischen Gründen wird empfohlen, sowohl die Mieterkündigung als auch die Vermieterkündigung per Einschreiben zu versenden.

 

Da mit der Kündigung ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird, tritt ihre Wirkung unmittelbar mit dem Zugang beim Empfänger ein. Eine Kündigung kann deshalb nicht widerrufen werden.

 

 

Arbeitsrecht

 

Als Arbeitgeber sollte aus beweistechnischen Gründen eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann ausgesprochen werden, wenn zuvor schriftliche Verwarnungen ausgesprochen wurden.

Setzt der Arbeitnehmer, welcher nie schriftlich verwarnt wurde, durch sein Verhalten einen fristlosen Kündigungsgrund im Sinne von Art. 337 OR, sollte die fristlose Kündigung nur dann sofort ausgesprochen werden, wenn sich der wichtige Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses effektiv beweisen lässt.

 

Der Beweis für das Vorliegen einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit obliegt dem Arbeitnehmer. In der Regel erbringt der Arbeitnehmer diesen Beweis mittels eines Arztzeugnisses. Wird ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig, so ist er grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Gesetzlich ist nicht geregelt, ab welcher Krankheitsdauer der Arbeitnehmer ein Arztzeugnis einreichen muss. Es empfiehlt sich deshalb, diesen Punkt im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement klar zu regeln. Die Gerichte stellen in der Regel auf Arztzeugnisse ab, sofern nicht begründete Zweifel an deren Richtigkeit begründet wurden.

 

 

Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht

 

Heutzutage werden Verträge oftmals auf der Basis von Musterverträgen oder vorgefertigten AGB’s erarbeitet.

Leider führen solche Verträge aufgrund der künftig fehlenden einheitlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen oft in die Problematik der nachträglichen Vertragsauslegung.

Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn sich die Parteien über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag dann unklar und nicht eindeutig, so kommt es oft zum Rechtsstreit. Unter Beachtung folgender Punkte bei der Vertragsgestaltung kann die Qualität eines Vertrages erheblich gesteigert werden:

 

  • klarer und eindeutiger Ausdruck
  • systematischer Aufbau
  • logische Gliederung
  • Vollständigkeit

 

August 2016

lic. iur. Daniel Frischknecht

Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

 

 

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Baurecht und Verjährung

 

An Ihrem frisch renovierten Haus zeigen sich Mängel. Sie werden trotz Ihrer eingeschriebenen Mahnung über Jahre vertröstet. Nach fünf Jahren erklärt man Ihnen, Ihre Leistungen seien verjährt. Sie hätten die Verjährung beispielsweise mit einem Verjährungsverzicht der beteiligten Handwerker unterbrechen können.

 

 

Grundstücksgewinnsteuern

 

Wenn Sie bei der Grundstückgewinnsteuer das Haus Ihrer Eltern oder Grosseltern übernommen haben, so rechnet die Steuerverwaltung die Differenz vom seinerzeitigen Kaufpreis der Grosseltern zum heutigen Verkaufspreis als steuerbaren Grundstückgewinn. Reduziert wird der steuerbare Grundstückgewinn, wenn Sie mittels Belegen die wertvermehrenden Aufwendungen dokumentieren. Es gibt aber im St.Gallischen Recht die Möglichkeit, die Aufwendungen bloss glaubhaft zu machen, weil die Belege auf 50 oder 100 Jahre nicht mehr vorhanden sind.

 

 

Kanalisationsanschlussgebühren im Kanton St.Gallen

 

Wussten Sie, dass Sie bei Ihren Kanalisationsanschlussgebühren im Kanton St.Gallen einen Rabatt von 25% erhalten, wenn Sie ihr Meteorwasser aus Dächern und Vorplätzen mit einer eigenen Versickerungsanlage versickern lassen?

 

 

Beweisanforderungen bei Brandfällen

 

Wussten Sie, dass Sie bei Ihrer Rückkehr nach Hause, im Falle der Zerstörung desselben durch Brand oder andere Ereignisse Ihrem Versicherer gegenüber den Wert und Inhalt des versicherten Gutes nachweisen müssen. Dies können Sie nur, wenn Sie bei Ihrem Notar oder Ihrer Bank die notwendigen Beweise zusammen mit Ihrer letztwilligen Verfügung hinterlegt haben.

 

 

Vorsorgeaufträge

 

Haben Sie daran gedacht, dass ein Hirnschlag plötzlich Ihr Verhältnis zur Umwelt verändern kann? Haben Sie mit einer entsprechenden Verfügung für diesen Fall vorgesorgt?

 

August 2016

lic. iur. Matthias Gmünder

Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

 

 

 

Gmünder Frischknecht & Partner, Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil

Telefon 071 988 32 42, Fax 071 988 49 44

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Telefax 071 988 49 44

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